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   BayObLG, 24.06.1999 - 2Z BR 179/98   

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BayObLG, 24.06.1999 - 2Z BR 179/98 (https://dejure.org/1999,4931)
BayObLG, Entscheidung vom 24.06.1999 - 2Z BR 179/98 (https://dejure.org/1999,4931)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Juni 1999 - 2Z BR 179/98 (https://dejure.org/1999,4931)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Genehmigung einer Verwalterabrechnung im Rahmen eines Wohnungseigentümerbeschlusses; Umfang der Mitwirkungspflicht der Beteiligten in einem Wohnungseigentumsverfahren; Einsetzung der nach allgemeinen Erfahrungssätzen anfallenden Kosten mit ihrer ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entziehung des Wohnungseigentums; erforderliche absolute Mehrheit; Abbedingung des Kopfstimmrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 12; WEG § 18 Abs. 3, § 28 Abs. 5
    Jahresabrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 17
  • NZM 1999, 868
  • BayObLGZ 1999 Nr. 40
  • BayObLGZ 1999, 176
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92

    Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 24.06.1999 - 2Z BR 179/98
    Der Senat kann die als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragene Gemeinschaftsordnung selbständig auslegen (vgl. dazu und zu den Auslegungsgrundsätzen BGHZ 121, 236, 239).
  • BGH, 15.06.1989 - V ZB 22/88

    Erhebung einer Sonderumlage zur Deckung eines Wohngeldausfalls; Konkurs des

    Auszug aus BayObLG, 24.06.1999 - 2Z BR 179/98
    In den Wirtschaftsplan sind Ansprüche oder Rechte aber nur dann auf der Einnahmenseite aufzunehmen, wenn sie zu den zu erwartenden Einnahmen zu zählen sind, auf die im Lauf des Wirtschaftsjahrs zur Bestreitung der Ausgaben zurückgegriffen werden kann (vgl. BGHZ 108, 44, 48; BayObLGZ 1986, 263, 269; Staudinger/Bub, § 28 WEG Rdn. 99) Anhaltspunkte dafür, daß die Wohnungseigentümer mit der Nichtberücksichtigung der vom Antragsteller nicht näher bezeichneten Forderung den ihnen zustehenden Ermessensspielraum überschritten haben, sind nicht ersichtlich.
  • BayObLG, 05.05.1993 - 2Z BR 29/93

    Anspruch auf gerichtliche Aufhebung einer Jahresabrechnung; Anforderungen an eine

    Auszug aus BayObLG, 24.06.1999 - 2Z BR 179/98
    Dieser neue Sachvortrag muß im Rechtsbeschwerdeverfahren unberücksichtigt bleiben (§ 27 Abs. 1 Satz 2 FGG , § 561 ZPO ; vgl. BayObLG, WuM 1993, 488, 489; Staudinger/Bub, BGB , 12. Aufl., § 28 WEG Rdn. 567).
  • BayObLG, 13.09.1990 - BReg. 2 Z 100/90

    Wirksamkeit der Bestellung zum Verwalter durch Eigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 24.06.1999 - 2Z BR 179/98
    Das Gericht kann davon ausgehen, daß jede Seite die ihr günstigen Tatsachen mitteilt und die geeigneten Beweismittel benennt oder vorlegt (vgl. BayObLG, NJW-RR 1988, 1170, 1171 und 1991, 531, 533).
  • OLG Köln, 29.03.1995 - 16 Wx 36/95

    Zur ordnungsgemäßen Abrechnung einer Wohnungseigentumsanlage - Wohnungseigentum,

    Auszug aus BayObLG, 24.06.1999 - 2Z BR 179/98
    Es kann deshalb auch offenbleiben, ob, wie der Antragsteller in diesem Zusammenhang unter Berufung auf die Entscheidung des OLG Köln vom 29.3.1995 (FGPrax 1995, 141) nunmehr geltend macht, jeder Wohnungseigentümer vor der Beschlußfassung über die Jahresabrechnung auch die Einzelabrechnungen der anderen Wohnungseigentümer hatte erhalten müssen (siehe aber BayObLG, ZMR 1995, 41, 43).
  • BayObLG, 18.02.1998 - 2Z BR 134/97

    Rechtsschutzbedürfnisses für die Anfechtung der Genehmigung des Wirtschaftsplans

    Auszug aus BayObLG, 24.06.1999 - 2Z BR 179/98
    Ein Wirtschaftsplan verstößt nur dann gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn er zu wesentlich überhöhten Wohngeldforderungen oder zu erheblichen Nachzahlungspflichten führt (vgl. BayObLG, NZM 1998, 334 m.w.N.).
  • BayObLG, 10.07.1986 - BReg. 2 Z 41/86

    Berücksichtigung von Forderungen in der Jahresabrechnung für eine

    Auszug aus BayObLG, 24.06.1999 - 2Z BR 179/98
    In den Wirtschaftsplan sind Ansprüche oder Rechte aber nur dann auf der Einnahmenseite aufzunehmen, wenn sie zu den zu erwartenden Einnahmen zu zählen sind, auf die im Lauf des Wirtschaftsjahrs zur Bestreitung der Ausgaben zurückgegriffen werden kann (vgl. BGHZ 108, 44, 48; BayObLGZ 1986, 263, 269; Staudinger/Bub, § 28 WEG Rdn. 99) Anhaltspunkte dafür, daß die Wohnungseigentümer mit der Nichtberücksichtigung der vom Antragsteller nicht näher bezeichneten Forderung den ihnen zustehenden Ermessensspielraum überschritten haben, sind nicht ersichtlich.
  • BayObLG, 10.07.1987 - BReg. 2 Z 47/87

    Anfechtbarkeit eines selbstständigen Eigentümerbeschlusses über den

    Auszug aus BayObLG, 24.06.1999 - 2Z BR 179/98
    Dem Antragsteller oblag es deshalb darzulegen, inwiefern und aus welchen Gründen er den Eigentümerbeschluß und die Abrechnung - in ihrem Zustandekommen oder ihrem Inhalt nach - beanstandet (BayObLG, NJW-RR 1987, 1363, 1364; Staudinger/Wenzel, Vorbem. zu §§ 43 ff. WEG Rdn. 10).
  • BayObLG, 30.03.1988 - BReg. 2 Z 80/87
    Auszug aus BayObLG, 24.06.1999 - 2Z BR 179/98
    Das Gericht kann davon ausgehen, daß jede Seite die ihr günstigen Tatsachen mitteilt und die geeigneten Beweismittel benennt oder vorlegt (vgl. BayObLG, NJW-RR 1988, 1170, 1171 und 1991, 531, 533).
  • LG Karlsruhe, 16.02.2021 - 5 O 271/19

    Revisionsanwalt muss regelmäßig nur Erfolgsaussichten der

    Zwar gehen, wie der Kläger feststellt, das Bayerische OLG und das OLG Rostock davon aus, dass eine generelle Abbedingung des Kopfprinzips in der Gemeinschaftsordnung sich nicht auf die nach § 18 Abs. 3 WEG [Fassung bis zum 30.11.2020, im Folgenden a.F.] zur Entziehung des Wohneigentums erforderliche Mehrheit auswirkt (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 24. Juni 1999 - 2Z BR 179/98; OLG Rostock, Beschluss vom 03. November 2008 - 3 W 5/08).

    Aus keiner der beiden Entscheidungen ergibt sich aber der vom Kläger angenommene Widerspruch zur Entscheidung des OLG Celle oder des Bayerischen OLG, wonach die Gemeinschaftsordnung vom Mehrheitserfordernis des § 18 Abs. 3 WEG a.F. abweichende Regelungen vorsehen kann (OLG Celle, Beschluss vom 07.04.1955 - 4 Wx 1/55 - NJW 1955, 953 (954); Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 24. Juni 1999 - 2Z BR 179/98).

    Entgegen des Verständnisses des Klägers haben das Bayerische OLG und das OLG Rostock gerade nicht entschieden, dass im Rahmen des § 18 Abs. 3 WEG a.F. keine abweichenden Regelungen der Gemeinschaftsordnung zulässig wären, sondern diese Frage gerade offengelassen und lediglich darauf hingewiesen, dass solche Regelungen der Gemeinschaftsordnung sich dann ausdrücklich auf die Entziehung des Wohneigentums beziehen müssten (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 24. Juni 1999 - 2Z BR 179/98; OLG Rostock, Beschluss vom 03. November 2008 - 3 W 5/08).

    Der Kläger verkennt an dieser Stelle auch, dass er ein und dieselbe Entscheidung des Bayerischen OLG (Beschluss vom 24. Juni 1999 - 2Z BR 179/98 -) gleich dreimal zitiert.

    Zweimal (mit den Fundstellen NJW-RR 2000, 17 und NZM 1999 S. 868) für die eine Rechtsauffassung und ein weiteres Mal (mit der Fundstelle NZM 1999 S. 868) als vermeintlich widersprechende Entscheidung.

    Vielmehr muss eine Abbedingung des Kopfprinzips auch für die Entziehung des Wohnungseigentums ausdrücklich auf diese bezogen werden (OLG Celle, Beschluss vom 07.04.1955 - 4 Wx 1/55 - NJW 1955, 953 (954); Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 24. Juni 1999 - 2Z BR 179/98; Geiben in: jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 18 WEG (Stand: 01.07.2020), Rn. 46).

  • BayObLG, 10.04.2002 - 2Z BR 70/01

    Umlage von Wohngeldrückständen zahlungsunfähiger Wohnungseigentümer - Positionen

    Ein Wirtschaftsplan verstößt nur dann gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn er zu wesentlich überhöhten Wohngeldforderungen oder zu erheblichen Nachzahlungspflichten führt (BayObLGZ 1999, 176/181).
  • OLG Hamm, 19.08.2008 - 15 Wx 89/08

    Kein zwingender Leitbildcharakter gesetzlicher WEG -Bestimmungen über

    Dieser Fall ist abschließend in Nr. 11 der Gemeinschaftsordnung geregelt (vgl. auch BayObLGZ 1999, 177 = NJW-RR 2000, 17).
  • BayObLG, 28.03.2001 - 2Z BR 52/00

    Beschränkung einer Rechtsbeschwerde auf einzelne Punkte einer Jahresabrechnung

    b) Nicht zur Jahreseinzelabrechnung gehört die Mitteilung und Verrechnung von Verbindlichkeiten oder Guthaben aus früheren Jahresabrechnungen, also die Mitteilung der Bewegungen auf einem für jeden einzelnen Wohnungseigentümer vom Verwalter geführten Konto (vgl. den zwischen denselben Beteiligten ergangenen Senatsbeschluß vom 24.6.1999, BayObLGZ 1999, 176/180).

    Der Senat nimmt deshalb im Folgenden auch nur zu den vom Antragsteller angesprochenen Beanstandungen Stellung (vgl. BayObLGZ 1999, 176/180).

  • OLG Rostock, 03.11.2008 - 3 W 5/08

    Wohnungseigentumsverfahren: Prüfungsumfang bei Anfechtung eines

    Gem. § 18 Abs. 3 Satz 2 WEG ist die absolute Mehrheit der stimmberechtigten Wohnungseigentümer, gerechnet nach Köpfen, erforderlich (vgl. BayObLG, Beschl. v. 24.06.1999, 2 Z BR 179/98, NJW-RR 2000, 17; Palandt/Bassenge, 67. Aufl., § 18 WEG Rn. 5).
  • OLG Hamm, 01.04.2004 - 15 W 71/04

    Wohnungseigentumsrecht: Erleichterungen hinsichtlich der Herbeiführung eines

    Entgegen der mit der sofortigen weiteren Beschwerde vertretenen Auffassung ergibt sich aus der Entscheidung des BayObLG vom 24.06.1999 (NJW-RR 2000, 17ff) nichts anderes.
  • BayObLG, 03.05.2005 - 2Z BR 143/04

    Abstimmungsverhalten des Wohnungseigentümers bei dessen Stimmenmehrheit

    Davon abgesehen gehören Rückstände aus früheren Abrechnungszeiträumen nicht in die Jahresabrechnung (BayObLGZ 1999, 176; BayObLG ZMR 2004, 355).
  • LG Hamburg, 14.12.2011 - 318 S 42/11

    Teilungserklärung: Was ist mit 2/3-Mehrheit gemeint?

    Denn wegen der besonderen Bedeutung, die einer Beschlussfassung über die Entziehung des Wohnungseigentums für die Gemeinschaft aller Wohnungseigentümer zukommt, hätte die Abbedingung der gesetzlichen Stimmrechtsregelung einer auf diesem Beschlussgegenstand bezogenen ausdrücklichen Vereinbarung bedurft(BayObLG, NZM 1999, 868).
  • KG, 27.02.2002 - 24 W 71/01

    Kalenderjahreskonforme Abrechnungsbeschlüsse und Wirtschaftspläne,

    Der Antragsteller hat deshalb darzulegen, inwiefern und aus welchen Gründen er den Eigentümerbeschluss und die Abrechnung - in ihrem Zustandekommen oder ihrem Inhalt nach - beanstandet (BayObLG NJW-RR 1987, 1363; BayObLGZ 1999, 176 = NZM 1999, 868).
  • AG Langenfeld, 15.12.2010 - 64 C 52/10

    Keine Informationspflicht des Verwalters über Ablesetermine

    Ein Wirtschaftsplan verstößt nur dann gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn er zu erheblichen Nachzahlungspflichten führt oder wesentlich überhöhte Wohngeldforderungen begründet (vgl. BayObLG NJW-RR 2000, 17, 19).
  • BayObLG, 23.03.2000 - 2Z BR 15/00

    Richterablehnung im Wohnungseigentumsverfahren

  • OLG Zweibrücken, 01.03.2000 - 3 W 270/99
  • BayObLG, 30.11.1999 - 2Z BR 114/99

    Einwendungen gegen den Antrag auf Zahlung von Wohngeld

  • LG Stuttgart, 27.02.2008 - 10 S 2/07

    Anspruch auf Zahlung der Kosten des Austauschs von Heizungsthermostatventilen

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